Übereinkommen zwischen Österreich und Schweden über die gegenseitige Notifizierung der Veränderungen im Stande der geistig Kranken
Bundesgesetzblatt Nr. 385 aus 1923,
K
Paragraph 0
10.04.1922
89/03 Gesundheit
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 4. Juli 1923, womit das Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Schweden über die gegenseitige Notifizierung der Veränderungen im Stande der geistig Kranken verlautbart wird.
StF: BGBl. Nr. 385/1923
Dieses Übereinkommen wird hiemit verlautbart.
Die Regierungen der Republik Österreich und des Königreiches Schweden haben sich gegenseitig mit nachstehender Abmachung einverstanden erklärt:
e-rk3
05.01.2018
10010190
NOR11010409
N8192316263R