Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 95 aus 1999,
01.07.1999
31.01.2001
Bundesgesetz über die Vertretung der Studierenden an den
Universitäten (Hochschülerschaftsgesetz 1998 - HSG 1998)
(NR: GP XX RV 1470 AB 1513 S. 149. BR: AB 5824 S. 647.)
StF: BGBl. I Nr. 22/1999
BGBl. I Nr. 95/1999 (NR: GP XX AB 1795 S. 169. BR: AB 5947 S. 655.)
Inhaltsverzeichnis
1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Errichtung der Österreichischen Hochschülerschaft und der
Hochschülerschaften an den Universitäten
2. Hauptstück
Arten der Vertretungseinrichtungen
1. Abschnitt
Österreichische Hochschülerschaft
§ 3. Mitglieder und Aufgaben der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 4. Rechte und Pflichten der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 4a. Evidenz der Mitglieder der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 5. Infrastruktur der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 6. Organe der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 7. Bundesvertretung der Studierenden
§ 7a. Vorsitzendenkonferenzen
§ 8. Aufgaben der Bundesvertretung der Studierenden
2. Abschnitt
Hochschülerschaften an den Universitäten
§ 9. Mitglieder und Aufgaben der Hochschülerschaften an den
Universitäten
§ 10. Rechte und Pflichten der Hochschülerschaften an den
Universitäten
§ 11. Infrastruktur der Hochschülerschaften an den Universitäten
§ 12. Organe der Hochschülerschaften an den Universitäten
§ 13. Universitätsvertretung der Studierenden
§ 14. Aufgaben der Universitätsvertretung der Studierenden
§ 15. Fakultätsvertretung
§ 16. Aufgaben der Fakultätsvertretung
§ 17. Studienrichtungsvertretung
§ 18. Aufgaben der Studienrichtungsvertretung
§ 19. Studierendenversammlung
§ 20. Sonderfälle
3. Abschnitt
Vertretung der Studierenden an den Akademien
§ 20a. Studierendenvertretung an den Akademien
§ 20b. Infrastruktur der Akademievertretungen der Akademien
4. Abschnitt
Vertretungen der Studierenden an den Fachhochschul-Studiengängen
§ 20c. Studierendenvertretungen an den
Fachhochschul-Studiengängen
§ 20d. Infrastruktur der Studierendenvertretungen an
Fachhochschul-Studiengängen
3. Hauptstück
Organisation der Vertretungseinrichtungen
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen über Studierendenvertreterinnen
und Studierendenvertreter
§ 21. Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
§ 22. Rechtsfolgen der Tätigkeit als Studierendenvertreterin oder
Studierendenvertreter
§ 23. Entsendung von Studierendenvertreterinnen und
Studierendenvertretern
2. Abschnitt
Vorsitzende und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
§ 24. Wahl und Abwahl der oder des Vorsitzenden und der
Stellvertreterinnen und Stellvertreter
§ 25. Bezeichnung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und
Stellvertreter
§ 26. Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und
Stellvertreter
3. Abschnitt
Organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten
§ 27. Organisation der Verwaltung
§ 28. Wirtschaftsbetriebe
§ 29. Finanzierung
§ 30. Verteilung der Studierendenbeiträge
§ 31. Budgetierung und Bilanzierung
§ 32. Haushaltsführung
§ 33. Rechtsgeschäfte
4. Hauptstück
Willensbildung der Mitglieder
1. Abschnitt
Wahlen in die Organe
§ 34. Durchführung der Wahlen in die Organe
§ 35. Wahlberechtigte
§ 36. Wahlausschließungsgründe
§ 37. Wahlwerbende Gruppen und Zustellungsbevollmächtigte
§ 38. Zusammensetzung der Wahlkommissionen
§ 39. Aufgaben der Wahlkommissionen
§ 40. Wahlverfahren für die Wahlen in die Organe
§ 41. Zuweisung der Mandate für die Bundesvertretung, die
Universitätsvertretungen und die Fakultätsvertretungen
§ 42. Zuweisung der Mandate für die Studienrichtungsvertretungen
§ 43. Erlöschen von Mandaten
§ 44. Einsprüche gegen die Wahl der Bundesvertretung
§ 45. Einsprüche gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen,
Fakultätsvertretungen und Studienrichtungsvertretungen
§ 45a. Einsprüche gegen die Wahl der Jahrgangssprecherinnen oder
Jahrgangssprecher an den Akademien und
Fachhochschul-Studiengängen
§ 46. Wahlwiederholung
§ 47. Konstituierung der Organe
§ 48. Wahlordnung
2. Abschnitt
Direkte Mitbestimmung der Mitglieder
§ 49. Antragsrecht
§ 50. Urabstimmung
5. Hauptstück
Aufsicht und Kontrolle
§ 51. Aufsicht
§ 52. Einrichtung der Kontrollkommission
§ 53. Aufgaben der Kontrollkommission
§ 54. Rechnungshofkontrolle
6. Hauptstück
Verfahrens-, Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 55. Verfahrensbestimmungen
§ 56. Inkrafttreten
§ 57. Außerkrafttreten
§ 58. Übergangsbestimmungen
§ 59. Vollziehung