Abkommen zwischen Österreich und Frankreich über die filmwirtschaftlichen Beziehungen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 163 aus 1997,
01.10.1997
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die filmwirtschaftlichen Beziehungen
StF: BGBl. III Nr. 163/1997 (NR: GP XX RV 111 AB 633 S. 66. BR: AB 5402 S. 624.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage und Briefwechsel wird genehmigt.
Die Notifikationen gemäß Artikel 15, Absatz eins, des Abkommens wurden am 24. August 1995 bzw. 8. August 1997 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, mit 1. Oktober 1997 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Französischen Republik,
in dem Bestreben, die Zusammenarbeit beider Staaten auf dem Gebiet des Films weiterzuentwickeln,
in dem Bestreben, das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über die Regelung der gegenseitigen filmwirtschaftlichen Beziehungen vom 19. Juli 1963 den gegenwärtigen Verhältnissen anzupassen,
in dem Wunsch, die Gemeinschaftsproduktion von Filmen, die dem Filmschaffen beider Länder förderlich sein können, zu vertiefen und zu begünstigen,
in dem Wunsch, auch den Absatz von Filmen aus der Gemeinschaftsproduktion und von inländischen Produktionen des Partnerlandes zu fördern,
sind wie folgt übereingekommen: