Kurztitel

Wissenschafts- und Erziehungskooperation - Fortführung der Aktion

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 194 aus 1997,

Inkrafttretensdatum

01.07.1997

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Langtitel

Protokoll über die Fortführung der Aktion Österreich - Slowakei, Wissenschafts- und Erziehungskooperation

(NR: GP XX RV 559 AB 643 S. 67. BR: AB 5410 S. 624.)

StF: BGBl. III Nr. 194/1997

Änderung

idF:

BGBl. III Nr. 101/2004 (Verlängerung)

(NR: GP XXII RV 197 AB 264 S. 37. BR: AB 6893 S. 703.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, Absatz eins, des Protokolls wurden am 15. Jänner bzw. 26. Juni 1997 abgegeben; das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 7, Absatz eins, mit 1. Juli 1997 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und das Ministerium für Erziehung der Slowakischen Republik (im folgenden als die Vertragsparteien bezeichnet)

von dem Wunsche geleitet, das für die Jahre 1992 bis 1996 vereinbarte und erfolgreich durchgeführte besondere Austauschprogramm mit der Bezeichnung Aktion Österreich - Slowakei, Wissenschafts- und Erziehungskooperation fortzusetzen,

im Hinblick auf die Absicht, ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Wissenschaft und der Erziehung abzuschließen,

haben folgendes vereinbart: