Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 759/1995Bundesgesetzblatt Nr. 759 aus 1995,
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
StF: BGBl. Nr. 759/1995 (NR: GP XIX RV 116 AB 274 S. 47. BR: AB 5081 S. 603.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 7 des Abkommens wurden am 19. April bzw. 23. Oktober 1995 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 mit 1. Jänner 1996 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, des Abkommens wurden am 19. April bzw. 23. Oktober 1995 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Polen, im folgenden Vertragsstaaten genannt,
im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten,
in der Absicht, den Austausch auf dem Gebiet der Wissenschaften und die Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu fördern,
in dem Wunsche, den Studierenden beider Staaten die Fortführung des Studiums im jeweils anderen Vertragsstaat zu erleichtern,
im Bewußtsein der in beiden Staaten im Bereich des Hochschulwesens bestehenden Gemeinsamkeiten,
unter Berücksichtigung der von beiden Vertragsstaaten unterzeichneten Abkommen im Bereich der Gleichwertigkeiten,
unter Bedachtnahme auf die in beiden Vertragsstaaten geltenden Zuständigkeitsregelungen im Hochschulbereich,
haben folgendes vereinbart: