Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen - Ergänzung
Bundesgesetzblatt Nr. 534 aus 1995,
01.07.1995
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Ergänzung der Anlage zu Artikel 5 Abs. 1 (Verzeichnis der gleichgehaltenen Prüfungszeugnisse) des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
StF: BGBl. Nr. 534/1995
Der Notenwechsel ist mit 1. Juli 1995 in Kraft getreten.