Kurztitel
Technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit (Slowakei)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 123/1993Bundesgesetzblatt Nr. 123 aus 1993,
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER SLOWAKISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE WIRTSCHAFTLICHE, INDUSTRIELLE, TECHNISCHE UND TECHNISCH-WISSENSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 123/1993
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 1. April 1993 in Kraft.Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. April 1993 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Slowakischen Republik, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind,
vom Wunsche geleitet, die bestehenden Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken und auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
im Einklang mit den zwischen Österreich und der Slowakischen Republik in Geltung befindlichen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere dem Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der CSFR vom 20. März 1992 *), sowie den in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,
ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen, wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 729/1992*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 729 aus 1992,