Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, technischem und sozialem Gebiet (Burkina Faso)
Bundesgesetzblatt Nr. 182 aus 1993,
Vertrag – Burkina Faso
Paragraph 0
01.03.1993
17.01.1991
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
RAHMENABKOMMEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF WIRTSCHAFTLICHEM, TECHNISCHEM UND SOZIALEM GEBIET ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON BURKINA FASO
StF: BGBl. Nr. 182/1993
Deutsch, Französisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 10, Absatz eins, des Abkommens wurden am 13. März bzw. 9. Dezember 1992 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, Absatz eins, mit 1. März 1993 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung einerseits und die Regierung von Burkina Faso andererseits,
in dem Bestreben die bestehenden Bande der Freundschaft zwischen der Republik Österreich und Burkina Faso zu verstärken,
in dem Bestreben, den Rahmen und die Bedingungen der Durchführung eines Zusammenarbeitsprogrammes zwischen den beiden Ländern, in Übereinstimmung mit den Zielen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Burkina Faso festzulegen,
sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
28.02.2019
10009869
NOR11010064
N7199315864L