6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)
Bundesgesetzblatt Nr. 198 aus 1992,
Vertrag – Ägypten
Paragraph 0
01.06.1992
10.03.1992
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
(Übersetzung)
6. ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN ÜBER ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DES ERZIEHUNGSWESENS, DER WISSENSCHAFT UND DER KULTUR
StF: BGBl. Nr. 198/1992
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 61, mit 1. Juni 1992 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Ägypten sind,
vom Wunsche geleitet, ihre Beziehungen auf den Gebieten des Erziehungswesens, der Wissenschaft und der Kultur weiterzuentwickeln,
in Übereinstimmung mit dem am 11. Mai 1972 zwischen den beiden Staaten unterzeichneten Abkommen über ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung *)
wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1973,
e-rk3
28.02.2019
10009813
NOR11010006
N7199219975J