Kurztitel

Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 - 1993

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 544 aus 1990,

Inkrafttretensdatum

01.10.1990

Außerkrafttretensdatum

30.09.1994

Beachte

Für die nachstehenden Staaten wurde eine Kopie des Vertrages

(einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt:

Russische Föderation Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1994,)

Langtitel

ÜBEREINKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1990 bis 1993

StF: BGBl. Nr. 544/1990

Präambel/Promulgationsklausel

In Übereinstimmung mit dem Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 22. März 1968 *1), welches die Förderung des Ausbaues der Beziehungen zwischen diesen beiden Staaten auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Hochschul- und Volksbildung, der Kunst und der Literatur zum Ziele hat,

in der Überzeugung, daß die Zusammenarbeit auf diesen Gebieten zwischen den beiden Staaten zu einer weiteren Festigung der Freundschaft und des gegenseitigen Verständnisses zwischen dem österreichischen und dem sowjetischen Volk beitragen wird, insbesondere auch durch den im Rahmen bestehender kulturellwissenschaftlicher Partnerschaften zwischen österreichischen Ländern und sowjetischen Unionsrepubliken stattfindenden Kulturaustausch und die Zusammenarbeit kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen,

sowie auf der Grundlage der Bestimmungen der Schlußakte von Helsinki und der Schlußdokumente des Madrider und des Wiener Folgetreffens der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

beschließen die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken folgendes Übereinkommen über die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1990 bis 1993:

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 319 aus 1969,