Kurztitel

Kultur, Erziehungswesen, Wissenschaft (5. Übereinkommen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 482 aus 1989,

Inkrafttretensdatum

01.11.1989

Außerkrafttretensdatum

31.10.1993

Langtitel

(Übersetzung) 5. ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES NORWEGEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DER KULTUR, DES ERZIEHUNGSWESENS UND DER WISSENSCHAFT

StF: BGBl. Nr. 482/1989

Ratifikationstext

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 36, Absatz eins, mit 1. November 1989 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreiches Norwegen haben in Übereinstimmung mit Artikel 3 des Kulturabkommens zwischen den beiden Staaten vom 24. Feber 1972 *1) folgendes Programm für die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, des Erziehungswesens und der Wissenschaft für die Jahre 1989-1993 vereinbart.

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  *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 131/1973