Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Tunesien)
Bundesgesetzblatt Nr. 534 aus 1988,
Vertrag – Tunesien
Paragraph 0
01.11.1988
26.05.1987
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK TUNESIEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DER KULTUR, WISSENSCHAFT UND ERZIEHUNG
StF: BGBl. Nr. 534/1988 (NR: GP XVII RV 173 AB 338 S. 34. BR: AB 3351 S. 492.)
Deutsch, Französisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. August 1988 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 18, Absatz 2, mit 1. November 1988 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Republik Tunesien,
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung zu entwickeln und so zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem österreichischen und dem tunesischen Volk beizutragen,
sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
28.02.2019
10009653
NOR11009844
N7198810146A