Kurztitel

Teilnahme Österreichs am ASTP 3 – Zusatzerklärung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 139 aus 1987,

Inkrafttretensdatum

16.04.1987

Langtitel

ZUSATZERKLÄRUNG ÜBER EIN PROGRAMM FÜR FORTSCHRITTLICHE SYSTEME UND TECHNOLOGIEN (ASTP 3)

(erstellt am 18. Februar 1986)

(fortgeschrieben am 30. Juni 1986)

StF: BGBl. Nr. 139/1987

Präambel/Promulgationsklausel

Die weiter unten genannten Teilnehmerstaaten (im folgenden „die Teilnehmerstaaten“ genannt) –

EINGEDENK der Erklärung über ein Programm für fortschrittliche Systeme und Technologien, die am 7. April 1978 angenommen worden ist (ESA/C/XXIII/Dec. 3 in der Anlage zu ESA/C(78)49);

EINGEDENK der Zusatzerklärung über ein Programm für fortschrittliche Systeme und Technologien (ESA/JCB/L/Dec. 2 (Final)), die am 24. März 1982 erstellt und am 26. Juni 1985 fortgeschrieben worden ist (ESA/JCB/L/Dec. 2 (Final), rev. 10 in der Anlage zu ESA/C(85)71);

GESTÜTZT auf den Vorschlag des Generaldirektors, das Programm um weitere vier Jahre zu verlängern (ESA/JCB(85)30);

GESTÜTZT auf das Übereinkommen der Organisation, insbesondere auf Artikel römisch fünf.1.b und Anlage römisch III –