Universität Innsbruck und Padua – gemeinsames Studienprogramm
Bundesgesetzblatt Nr. 3 aus 1986,
01.01.1986
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER UNIVERSITÄT INNSBRUCK UND DER UNIVERSITÄT PADUA ÜBER DIE GEMEINSAME DURCHFÜHRUNG EINES STUDIENPROGRAMMES „INTEGRIERTES DIPLOMSTUDIUM DER RECHTSWISSENSCHAFTEN“
StF: BGBl. Nr. 3/1986
BGBl. Nr. 189/1987
BGBl. III Nr. 262/2001
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel römisch vier am 1. Jänner 1986 in Kraft.
Gemäß Artikel 1, Artikel 2 Absatz 1 und Absatz 3 sowie Artikel 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit der Universitäten vom 20. August 1982, im folgenden kurz „Abkommen“ genannt, schließen die Universität Innsbruck und die Universität Padua folgende Vereinbarung ab: