Gleichwertigkeit der Studien und akademischen Grade
Bundesgesetzblatt Nr. 123 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 114 aus 1998,
01.05.1985
31.08.1998
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNGARISCHEN VOLKSREPUBLIK ÜBER DIE GLEICHWERTIGKEIT DER STUDIEN AN DEN UNIVERSITÄTEN UND DER AKADEMISCHEN GRADE
StF: BGBl. Nr. 123/1985
idF:
BGBl. III Nr. 114/1998 (NR: GP XX RV 742 AB 1024 S. 106. BR: AB 5635 S. 636.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. Feber 1985 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8 Absatz 2 am 1. Mai 1985 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Ungarische Volksrepublik,
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden
Staaten auf dem Gebiete der Wissenschaft und des Bildungswesens zu entwickeln und der Jugend beider Staaten freien Zugang zu den geistigen Gütern der beiden Staaten zu gewähren,
haben folgendes vereinbart: