Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (China)
Bundesgesetzblatt Nr. 132 aus 1985,
Vertrag – China
Paragraph 0
01.05.1985
24.04.1984
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
StF: BGBl. Nr. 132/1985 (NR: GP XVI RV 368 AB 428 S. 66. BR: AB 2908 S. 454.)
Chinesisch, Deutsch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 6 des Abkommens vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 6 am 1. Mai 1985 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Volksrepublik China sind, von dem Wunsche geleitet, die Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf wissenschaftlichem und technischem Gebiet zum Vorteil beider Staaten zu entwickeln und zu fördern, wie folgt übereingekommen:
e-rk3
28.02.2019
10009574
NOR11009765
N7198513787T