Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Spanien)
Bundesgesetzblatt Nr. 240 aus 1984,
Vertrag – Spanien
Paragraph 0
01.08.1984
22.03.1983
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
RAHMENABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM SPANISCHEN STAAT ÜBER WISSENSCHAFTLICH-TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 240/1984 (NR: GP XVI RV 167 AB 225 S. 35. BR: AB 2810 S. 443.)
Deutsch, Spanisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 6 vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 6 am 1. August 1984 in Kraft.
Die Republik Österreich und der Spanische Staat,
eingedenk der zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen,
im Bestreben, die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zum Vorteil beider Staaten zu fördern, in der Absicht, die Aktivitäten auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik weiter zu entwickeln und im Bewußtsein der Vorteile der Pflege einer engen wissenschaftlichtechnischen Zusammenarbeit für beide Staaten,
sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
28.02.2019
10009550
NOR11009741
N7198413786T