Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Finnland)
Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1979,
Vertrag – Finnland
Paragraph 0
01.08.1979
05.05.1978
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
ABKOMMEN über kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland
StF: BGBl. Nr. 213/1979 (NR: GP XIV RV 998 AB 1172 S. 118. BR: AB 1960 S. 383.)
Deutsch, Finnisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. Mai 1979 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15 am 1. August 1979 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Republik Finnland haben,
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit auf den Gebieten des Unterrichts, der Kultur, der Wissenschaft und der Kunst zu fördern und dadurch die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen,
vereinbart, das vorliegende Abkommen abzuschließen und sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
28.02.2019
10009481
NOR11009672
N7197913780T