Kultur, Wissenschaft, Bildung – Zusammenarbeit (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Nr. 586 aus 1978, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 2009,
Vertrag – Tschechische R
Paragraph 0
01.01.1993
30.06.2009
22.11.1977
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung und Wissenschaft
StF: BGBl. Nr. 586/1978
BGBl. III Nr. 123/1997
BGBl. III Nr. 38/2009 (NR: GP XXIV RV 23 AB 102 S. 17. BR: AB 8095 S. 768.)
Deutsch, Tschechisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Abkommens samt Anhang wird genehmigt.
Nach Unterzeichnung der Ratifikationsurkunde durch den Bundespräsidenten und ihrer Gegenzeichnung durch den Vizekanzler sind am 10. Oktober 1978 die in Artikel 25, des Abkommens vorgesehenen Mitteilungen erfolgt; das Vertragswerk tritt nach derselben Bestimmung am 9. Dezember 1978 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik haben,
in der Erkenntnis, daß die Entwicklung der Beziehungen auf dem Gebiet der Kultur, Bildung und Wissenschaft zu einem besseren Verständnis zwischen den Menschen und Völkern beiträgt und so eine dauerhafte Verständigung zwischen den Staaten fördert, sowie
in dem Wunsche, auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa einen Beitrag zur weiteren Entwicklung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik sowie zwischen den Völkern beider Länder zu leisten,
vereinbart, dieses Abkommen abzuschließen, und sind wie folgt übereingekommen:
Erfassungsstichtag: 1.1.1999
14.05.2020
10009479
NOR11009670
N7197847835L