Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Nr. 519 aus 1977,
Vertrag – Ungarn
Paragraph 0
13.11.1977
19.05.1976
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VOLKSREPUBLIK UNGARN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DER KULTUR UND WISSENSCHAFT
StF: BGBl. Nr. 519/1977 (NR: GP XIV RV 460 AB 579 S. 63. BR: AB 1717 S. 366.)
Deutsch, Ungarisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. September 1977 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß Artikel 28, am 13. November 1977 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Volksrepublik Ungarn haben, in der Erkenntnis, daß die günstige Entwicklung der gegenseitigen Beziehungen auch eine erweiterte Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung und Wissenschaft wünschenswert macht, um zur weiteren Entwicklung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Ungarn sowie der beiden Völker beizutragen, und im Geiste der Beschlüsse der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa,
vereinbart, dieses Abkommen abzuschließen, und sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
28.02.2019
10009444
NOR11009635
N7197713777T