Übereinkommen über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet (Rumänien)
Bundesgesetzblatt Nr. 622 aus 1976,
Vertrag – Rumänien
Paragraph 0
29.11.1976
30.09.1976
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
ÜBEREINKOMMEN zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet
StF: BGBl. Nr. 622/1976
Deutsch, Rumänisch
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 5, am 29. November 1976 in Kraft.
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien,
überzeugt von den gegenseitigen Vorteilen, die ihnen aus der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit erwachsen,
und vom Wunsche geleitet, die guten Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf den Gebieten der wissenschaftlich-technischen Forschung und Entwicklung zu vertiefen,
sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
28.02.2019
10009414
NOR11009605
N7197613776T