Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Norwegen)
Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1973,
Vertrag – Norwegen
Paragraph 0
03.04.1973
24.02.1972
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung
StF: BGBl. Nr. 131/1973 (NR: GP XIII RV 378 AB 508 S. 48. BR: S. 315.)
Deutsch, Norwegisch
Nachdem das am 24. Feber 1972 in Oslo unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung, welches also lautet: ....
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Unterricht und Kunst, vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 11. Dezember 1972
Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen wurden am 2. Feber 1973 ausgetauscht; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 4, am 3. April 1973 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung des Königreiches Norwegen haben, vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zu schließen, um das gegenseitige Verständnis zwischen den beiden Völkern durch Zusammenarbeit und Austausch auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung zu fördern, folgendes vereinbart:
e-rk3
28.02.2019
10009351
NOR11009542
N7197313758T