Notenwechsel zwischen Österreich und Italien über die gegenseitige Anerkennung akademischer Titel und Grade
Bundesgesetzblatt Nr. 87 aus 1956,
Vertrag – Italien
Paragraph 0
14.10.1955
14.10.1955
79/01 Schulen, Universitäten
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Botschaft in Rom und dem Italienischen Außenministerium über die gegenseitige Anerkennung akademischer Titel und Grade.
StF: BGBl. Nr. 87/1956 (NR: GP VII RV 719 AB 746 S. 93. BR: S. 113.)
Nachdem der am 14. Oktober 1955 in Rom durchgeführte Notenwechsel zwischen der Österreichischen Botschaft in Rom und dem Italienischen Außenministerium über die gegenseitige Anerkennung akademischer Titel und Grade samt Anhang, welches also lautet: ... .
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Notenwechsel samt Anhang für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Notenwechsel enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Unterricht und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 29. Feber 1956.
Die im Notenwechsel getroffenen Vereinbarungen traten am 14. Oktober 1955 in Kraft.
e-rk3
31.03.2025
10009235
NOR11009426
N7195616073R