Kurztitel

Kulturabkommen zwischen Österreich und Belgien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 35 aus 1953,

Inkrafttretensdatum

27.02.1953

Langtitel

Kulturabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien, unterzeichnet in Brüssel, den 17. Oktober 1952

StF: BGBl. Nr. 35/1953

Sonstige Textteile

Der Bundespräsident erklärt das am 17. Oktober 1952 in Brüssel unterzeichnete Kulturabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien, welches also lautet: ...

für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Unterricht und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 21. Jänner 1953.

Ratifikationstext

Da der Austausch der Ratifikationsurkunden am 12. Feber 1953 in Wien stattgefunden hat, ist das Abkommen gemäß seinem Artikel 14 am 27. Feber 1953 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Präsident der Republik Österreich
einerseits und

Seine Majestät der König der Belgier
andererseits,

vom gleichen Wunsche beseelt, die Zusammenarbeit ihrer beiden Staaten auf dem Gebiete der Bildung, der Erziehung und des Schulwesens sowie der Literatur, Wissenschaft und Kunst zu fördern, haben beschlossen, ein Kulturübereinkommen abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: