Kurztitel

Übereinkommen betreffend die geistige Zusammenarbeit (Ungarn)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 368 aus 1935,

Typ

Vertrag – Ungarn

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

22.09.1935

Unterzeichnungsdatum

04.03.1935

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

Übereinkommen zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Königreich Ungarn, betreffend die geistige Zusammenarbeit

StF: BGBl. Nr. 368/1935

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Sonstige Textteile

Nachdem das am 4. März 1935 in Wien unterfertigte Übereinkommen zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Königreich Ungarn, betreffend die geistige Zusammenarbeit, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des außenpolitischen Ausschusses des Staatsrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen Österreichs dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von dem Bundesminister für die auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel des Bundesstaates Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 13. Juni 1935.

Ratifikationstext

Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat an 23. August 1935 stattgefunden, so daß das Übereinkommen gemäß seinem Artikel 13 am 22. September 1935 in Kraft tritt.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident von Österreich und Seine Durchlaucht der Reichsverweser des Königreiches Ungarn,

beseelt von dem aufrichtigen Wunsche, die aus Jahrhunderte alter Schicksalsgemeinschaft erwachsenen kulturellen Beziehungen zwischen den beiden Staaten in dem Geiste wahrer Freundschaft, welcher sie beim Abschluß des Freundschafts-, Vergleichs- und Schiedsgerichtsvertrages vom 26. Jänner 1931 erfüllt hat, immer mehr zu vertiefen und auszugestalten,

haben beschlossen, ein Übereinkommen über die geistige Zusammenarbeit der beiden Staaten abzuschließen, und zu diesem Zwecke zu bevollmächtigten Delegierten ernannt:

Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

die nach Vorweisung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Schlagworte

e-rk3

Freundschaftsvertrag, Vergleichsvertrag

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2021

Gesetzesnummer

10009200

Dokumentnummer

NOR11009391

alte Dokumentnummer

N7193513742T