Kurztitel

Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Liechtenstein)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 61 aus 1996,

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Langtitel

VEREINBARUNG zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und des Fürstentums Liechtenstein über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit

StF: BGBl. Nr. 61/1996

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 6 Absatz eins, mit 1. Jänner 1994 wirksam geworden.

Präambel/Promulgationsklausel

Unter Bezugnahme auf Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71,

in der Erwägung, die Abrechnung zwischen den Trägern der beiden Vertragsstaaten zu vereinfachen,

haben die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten folgendes vereinbart: