Kurztitel

Soziale Sicherheit - Kostenerstattung (Vereinigtes Königreich)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 67 aus 1995,

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Langtitel

VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHES VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT

StF: Bundesgesetzblatt Nr. 67 aus 1995,

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 9, Absatz eins, mit 1. Jänner 1994 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Unter Bezugnahme auf Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und auf Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

in der Erwägung, die Abrechnung zwischen den Trägern der beiden Vertragsstaaten zu vereinfachen,

haben die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten folgendes vereinbart: