Kurztitel

Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Schweden)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 897 aus 1994,

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Langtitel

VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DES KÖNIGREICHES SCHWEDEN ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT

StF: BGBl. Nr. 897/1994

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 7, mit 1. Jänner 1994 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Unter Bezugnahme auf Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und auf Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72,

in der Erwägung, die Abrechnung zwischen den Trägern der beiden Vertragsstaaten zu vereinfachen,

haben die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten folgendes vereinbart: