Soziale Sicherheit - 2. Zusatzabkommen (Vereinigtes Königreich)
Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1993,
31.12.1992
ZWEITES ZUSATZABKOMMEN ZUM ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. Nr. 50/1993 (NR: GP XVIII RV 722 AB 808 S. 88. BR: AB 4372 S. 561.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Der Notenwechsel gemäß Artikel römisch vier, Absatz eins, erfolgte am 18. bzw. 27. November 1992; das Zweite Zusatzabkommen ist gemäß seinem Artikel römisch vier, Absatz eins, mit 31. Dezember 1992 in Kraft getreten.
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
Ihre Majestät, die Königin des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und ihrer anderen Reiche und Gebiete, Haupt des Commonwealth (im folgenden „Ihre Britannische Majestät“ genannt),
in dem Wunsche, das Abkommen vom 22. Juli 1980 über Soziale Sicherheit *) in der Fassung des Zusatzabkommens vom 9. Dezember 1985 **) zu ändern und zu ergänzen,
sind übereingekommen, ein Zweites Zusatzabkommen zu schließen, und haben hiefür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
der Bundespräsident der Republik Österreich:
für die Republik Österreich:
Dr. Alois Mock,
Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten;
Ihre Britannische Majestät:
für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland:
Rt. Hon. Douglas Hurd,
Minister für Außen- und Commonwealth-Angelegenheiten.
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:
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*) Kundmachung in Bundesgesetzblatt Nr. 117 aus 1981,
**) Kundmachung in Bundesgesetzblatt Nr. 436 aus 1987,