Arbeitslosenversicherung – Durchführung (Schweiz)
Bundesgesetzblatt Nr. 516 aus 1979,
01.01.1980
Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung *)
StF: BGBl. Nr. 516/1979
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 7, am 1. Jänner 1980 in Kraft.
Auf Grund des Artikels 13 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung vom 14. Dezember 1978 – im folgenden als Abkommen bezeichnet – haben die zuständigen Behörden, und zwar
Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
zur Durchführung des Abkommens folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1979,