Soziale Sicherheit – Durchführung (Israel)
Bundesgesetzblatt Nr. 7 aus 1975,
01.01.1975
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM STAAT ISRAEL ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. Nr. 7/1975
Die vorstehende Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 14, am 1. Jänner 1975 in Kraft.
Auf Grund des Artikels 23 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit vom 28. November 1973 – im folgenden als Abkommen bezeichnet – haben die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten zur Durchführung des Abkommens folgendes vereinbart: