Soziale Sicherheit
Bundesgesetzblatt Nr. 73 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 1999,
01.01.1974
30.09.1999
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg über Soziale Sicherheit
StF: BGBl. Nr. 73/1974
idF:
BGBl. Nr. 349/1980
BGBl. III Nr. 156/1999 (NR: GP XX RV 859 AB 1007 S. 104. BR: AB 5622 S. 635.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg über Soziale Sicherheit samt Schlußprotokoll und Zusatzabkommen wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. November 1973 ausgetauscht; das Vertragswerk ist gemäß Artikel 40, Absatz 2, des Abkommens, gemäß den Schlußbestimmungen des Schlußprotokolls und gemäß Artikel 2, Absatz 2, des Zusatzabkommens am 1. Jänner 1974 in Kraft getreten.
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Luxemburg, von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Sozialen Sicherheit zu regeln, sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, und haben hiefür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben: