Hilfeleistung – Hilfsbedürftige zu repatriierende Personen (Slowenien)
Bundesgesetzblatt Nr. 165 aus 1964,
Vertrag - Slowenien
Paragraph 0
01.11.1993
16.10.1992
69/05 Fürsorgewesen
Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel Bundesgesetzblatt Nr. 715 aus 1993,) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Botschaft Belgrad und dem Staatssekretariat für Auswärtige Angelegenheiten der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über materielle Hilfeleistung an hilfsbedürftige, in ihre Heimatländer zu repatriierende Personen
StF: BGBl. Nr. 165/1964
BGBl. Nr. 715/1993
Deutsch, Serbokroatisch
Das in diesem Notenwechsel enthaltene Abkommen tritt am 1. August 1964 in Kraft.
e-rk3
12.05.2020
10008202
NOR11008352
N6196415023A