Schwerkriegsbeschädigtenausweis
RVBl. S 4/1944
V
Paragraph 0
26.01.1944
68/02 Sonstiges Sozialrecht
Bestimmungen über den Schwerkriegsbeschädigtenausweis.
Erlaß vom 19. Januar 1944, Zl. VIII b 102/44 A, betreffend
Bestimmungen über den Schwerkriegsbeschädigtenausweis
StF: RVBl. Nr. 1/1944
Um den Schwerkriegsbeschädigten und Gleichstehenden die Inanspruchnahme der ihnen zuerkannten Vergünstigungen zu erleichtern und gleichzeitig die Verwaltung zu vereinfachen, wird an Stelle der einzelnen Ausweise, die bisher für die verschiedenen Vergünstigungen ausgestellt wurden, ein
einheitlicher “Schwerkriegsbeschädigtenausweis” eingeführt. ... Anmerkung, gegenstandslos)
Dokumentalistisch wurden die einzelnen Unterabschnitte römisch eins bis römisch VIII
als Artikel erfaßt.
13.09.2018
10008109
NOR11008259
N6194415900R