Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Slowenien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 1999,
01.02.1999
Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages dadurch zu erfolgen, daß er samt Anhängen und Protokollen in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.
Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den im Rahmen der Europäischen Union handelnden Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits
StF: BGBl. III Nr. 52/1999 (NR: GP XX RV 651 AB 797 S. 83. BR: AB 5529 S. 629.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen, Protokollen und Schlußakte wird genehmigt.
2. Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages dadurch zu erfolgen, daß er samt Anhängen und Protokollen in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.
Die Notifikation gemäß Artikel 131, des Abkommens wurde am 12. September 1997 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 131, mit 1. Februar 1999 in Kraft getreten.