Förderung und Schutz von Investitionen (Rumänien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 73 aus 1997,
Vertrag - Rumänien
Paragraph 0
01.07.1997
31.03.2022
15.05.1996
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Das Abkommen ist gemäß Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 54 aus 2022, als beendet anzusehen.
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und Rumänien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 73/1997 (NR: GP XX RV 212 AB 357 S. 44. BR: AB 5297 S. 618.)
BGBl. III Nr. 54/2022 (NR: GP XXVII RV 1240 AB 1301 S. 141. BR: AB 10895 S. 938.)
Deutsch, Rumänisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. April 1997 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. Juli 1997 in Kraft.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND RUMÄNIEN, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
e-rk3
14.04.2022
10007922
NOR11008065
N5199762737J