Abkommen zwischen Österreich und Syrien über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 1997,
01.10.1997
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Syrien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 147/1997
Die Mitteilungen gemäß Artikel 17, Absatz eins, des Abkommens wurden am 7. Juni bzw. 17. Juli 1997 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 17, Absatz eins, mit 1. Oktober 1997 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Syrien, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind,
wie folgt übereingekommen: