Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Vietnam)
Bundesgesetzblatt Nr. 571 aus 1996,
01.12.1996
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Vietnam über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll
StF: BGBl. Nr. 571/1996 (NR: GP XX RV 11 AB 266 S. 36. BR: AB 5247 S. 616.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 11, Absatz eins, wurden am 27. Dezember 1995 bzw. 17. September 1996 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. Dezember 1996 in Kraft.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE SOZIALISTISCHE REPUBLIK VIETNAM,
im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: