Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 150/1996Bundesgesetzblatt Nr. 150 aus 1996,
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen
StF: BGBl. Nr. 150/1996 (NR: GP XIX RV 29 AB 97 S. 20. BR: AB 4975 S. 596.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 2 wurden am 3. August bzw. 23. November 1995 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 14 Abs. 2 mit 1. März 1996 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz 2, wurden am 3. August bzw. 23. November 1995 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 14, Absatz 2, mit 1. März 1996 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Albanien, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind
vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu verstärken,
im Bestreben, den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
in der Überzeugung, daß das vorliegende Abkommen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen schafft,
ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
im Rahmen der in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,
wie folgt übereingekommen: