Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Moldova über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 769/1995Bundesgesetzblatt Nr. 769 aus 1995,
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldova über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
StF: BGBl. Nr. 769/1995 (NR: GP XIX RV 37 AB 104 S. 20. BR: AB 4982 S. 596.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 15 Abs. 2 des Abkommens wurden am 21. Juli 1994 bzw. 12. Juli 1995 vorgenommen; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 15 Abs. 2 mit 1. Oktober 1995 in Kraft getreten.Die Notifikationen gemäß Artikel 15, Absatz 2, des Abkommens wurden am 21. Juli 1994 bzw. 12. Juli 1995 vorgenommen; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 15, Absatz 2, mit 1. Oktober 1995 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Moldova, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind
vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken,
im Bestreben, den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
in der Überzeugung, daß das vorliegende Abkommen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Außerwirtschaftsbeziehungen schafft,
ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
im Rahmen der in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften, wie folgt übereingekommen: