Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Estland)
Bundesgesetzblatt Nr. 725 aus 1995,
Vertrag - Estland
Paragraph 0
01.10.1995
31.08.2022
16.05.1994
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Das Abkommen ist gemäß Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 118 aus 2022, als beendet anzusehen.
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ESTLAND ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. Nr. 725/1995 (NR: GP XIX RV 48 VV S. 20. BR: AB 4988 S. 596.)
BGBl. III Nr. 118/2022 (NR: GP XXVII RV 1285 AB 1303 S. 141. BR: AB 10897 S. 938.)
Deutsch, Estnisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. September 1995 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. Oktober 1995 in Kraft getreten.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK ESTLAND, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
e-rk3
01.09.2022
10007746
NOR11007882
N5199551465J