Kurztitel

Warenaustausch zw. Tirol, Vorarlberg und Trentino-Südtirol

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 726 aus 1994,

Inkrafttretensdatum

01.10.1994

Außerkrafttretensdatum

30.09.1995

Langtitel

PROTOKOLL DER XLV. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION

StF: BGBl. Nr. 726/1994

Präambel/Promulgationsklausel

Die im Artikel 6, des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste erfolgreicher Zusammenarbeit ihre XLV. Tagung in der Zeit vom 14. bis 15. Juni 1994 in Kitzbühel, Tirol, abgehalten.

Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart: