Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Cabo Verde)
Bundesgesetzblatt Nr. 83 aus 1993,
01.04.1993
31.03.2023
Das Abkommen ist gemäß Artikel 11, Absatz 2, mit Ablauf des 31.3.2013 außer Kraft getreten.
Gemäß Artikel 11, Absatz 3, gelten jedoch für Investitionen, die vor dem Zeitpunkt des Außerkrafttretens vorgenommen worden sind, die Artikel eins bis 10 noch für weitere 10 Jahre.
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KAP VERDE ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. Nr. 83/1993 (NR: GP XVIII RV 643 VV S. 85. BR: AB 4354 S. 560.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 15. Jänner 1993 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. April 1993 in Kraft.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK KAP VERDE,
im folgenden „die Vertragsparteien“ genannt,
VOM DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Bedingungen für eine stärkere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft, solche Investitionen vorzunehmen, verstärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: