Kurztitel

EG – Gemeinsames Versandverfahren – Beschluß Nr. 1/92

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 649a aus 1992,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

15.10.1992

Unterzeichnungsdatum

24.09.1992

Index

59/04 EU – EWR

Langtitel

BESCHLUSS Nr. 1/92 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EWG – EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ zur Änderung der Anlage II des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren

StF: BGBl. Nr. 649a/1992

Vertragsparteien

Vertragsparteien siehe Stammvertrag

Präambel/Promulgationsklausel

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS –

gestützt auf das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren 1), insbesondere auf Artikel 15, Absatz 3 Buchstabe a,

Sub-Litera, i, n Erwägung nachstehender Gründe:

Anlage römisch zwei des Übereinkommens enthält spezifische Vorschriften über die Sicherheitsleistung.

Aus Gründen der Entwicklung bei der Beförderung von bestimmten Waren mit erhöhtem Risiko wurden die bestehenden Vorschriften über die Sicherheitsleistung in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft kürzlich geändert, um die praktische Anwendung dieser Vorschriften zu verstärken; es ist daher angebracht, die Anlage römisch zwei des Übereinkommens anzupassen –

BESCHLIESST:

_________________________

1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 632 aus 1987,

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2020

Gesetzesnummer

10007260

Dokumentnummer

NOR11007375

alte Dokumentnummer

N5199223460J