EG – Gemeinsames Versandverfahren – Beschluß Nr. 1/92
Bundesgesetzblatt Nr. 649a aus 1992,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
15.10.1992
24.09.1992
59/04 EU – EWR
BESCHLUSS Nr. 1/92 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EWG – EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ zur Änderung der Anlage II des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren
StF: BGBl. Nr. 649a/1992
Vertragsparteien siehe Stammvertrag
DER GEMISCHTE AUSSCHUSS –
gestützt auf das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren 1), insbesondere auf Artikel 15, Absatz 3 Buchstabe a,
Sub-Litera, i, n Erwägung nachstehender Gründe:
Anlage römisch zwei des Übereinkommens enthält spezifische Vorschriften über die Sicherheitsleistung.
Aus Gründen der Entwicklung bei der Beförderung von bestimmten Waren mit erhöhtem Risiko wurden die bestehenden Vorschriften über die Sicherheitsleistung in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft kürzlich geändert, um die praktische Anwendung dieser Vorschriften zu verstärken; es ist daher angebracht, die Anlage römisch zwei des Übereinkommens anzupassen –
BESCHLIESST:
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1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 632 aus 1987,
e-rk3
20.10.2020
10007260
NOR11007375
N5199223460J