Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Korea/R)
Bundesgesetzblatt Nr. 523 aus 1991,
01.11.1991
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KOREA ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. Nr. 523/1991 (NR: GP XVIII RV 92 VV S. 32. BR: AB 4075 S. 543.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. August 1991 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. November 1991 in Kraft.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK KOREA,
im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil beider Staaten zu verstärken;
IN DEM BESTREBEN, günstige Voraussetzungen für Investitionen von Investoren einer Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen auf der Basis des vorliegenden Abkommens geschäftliche Privatinitiativen auf diesem Gebiet anregt,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: