Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Kroatien)
Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 180 aus 1999,
08.10.1991
31.10.1999
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Nr. 474 aus 1996,
kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 12, Absatz 4,, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 180 aus 1999,.
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
(NR: GP XVII RV 1132 AB 1375 S. 151. BR: AB 3948 S. 533.)
StF: BGBl. Nr. 152/1991
idF:
BGBl. Nr. 474/1996
BGBl. III Nr. 180/1999 (NR: GP XX RV 612 AB 1667 S. 162. BR: AB 5907 S. 653.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. März 1991 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, Absatz eins, mit 1. Juni 1991 in Kraft.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE SOZIALISTISCHE FÖDERATIVE REPUBLIK
JUGOSLAWIEN, im folgenden die „Vertragsparteien” genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: