EFTA - Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (Auslegung)
Bundesgesetzblatt Nr. 405 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 114 aus 1995,
13.07.1990
31.12.1994
zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos
(Übersetzung) EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE AUSLEGUNG DER ARTIKEL 10,13,14 UND 16 DER KONVENTION*1)
(angenommen durch die Minister anläßlich der Ministerratstagung in Kristiansand am 13. und 14.Juni 1989)
StF: BGBl. Nr. 405/1990
idF:
BGBl. Nr. 114/1995 (NR: GP XIX RV 9 AB 67 S. 12. BR: AB 4954 S. 593.)
Die Minister haben dem Bedürfnis nach einer Neuinterpretation einiger Bestimmungen des Abkommens, welche sich auf Fische und andere Meeresfrüchte beziehen, Rechnung getragen und haben die nachstehende Auslegung der Artikel 10, 13, 14 und 16 des Abkommens nach einem Vorschlag der Arbeitsgruppe zur Liberalisierung des Fischhandels übereinstimmend vereinbart.
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 100/1960