Kurztitel

Warenaustausch - zw. Tirol, Vorarlberg und Trentino-Südtirol (P)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 591 aus 1990,

Inkrafttretensdatum

01.10.1990

Außerkrafttretensdatum

30.09.1991

Langtitel

PROTOKOLL DER XLI. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION

StF: BGBl. Nr. 591/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Die im Artikel 6, des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste einer herzlichen Zusammenarbeit ihre XLI. Tagung in der Zeit vom

30. bis 31. Mai 1990 in Seefeld in Tirol abgehalten.

Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart: