Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 339 aus 1989,

Typ

Vertrag - Ungarn

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.09.1989

Außerkrafttretensdatum

09.09.2022

Unterzeichnungsdatum

26.05.1988

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Beachte

Das Abkommen ist gemäß Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 119 aus 2022, als beendet anzusehen.

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNGARISCHEN VOLKSREPUBLIK ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN

StF: BGBl. Nr. 339/1989 (NR: GP XVII RV 822 AB 917 S. 101. BR: AB 3670 S. 515.)

Änderung

BGBl. III Nr. 119/2022 (NR: GP XXVII RV 1581 VV S. 167. BR: AB 11063 S. 943.)

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Juni 1989 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. September 1989 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE UNGARISCHE VOLKSREPUBLIK, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2022

Gesetzesnummer

10006980

Dokumentnummer

NOR11007093

alte Dokumentnummer

N5198910817A