Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Bundesgesetzblatt Nr. 339 aus 1989,
Vertrag - Ungarn
Paragraph 0
01.09.1989
09.09.2022
26.05.1988
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Das Abkommen ist gemäß Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 119 aus 2022, als beendet anzusehen.
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNGARISCHEN VOLKSREPUBLIK ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. Nr. 339/1989 (NR: GP XVII RV 822 AB 917 S. 101. BR: AB 3670 S. 515.)
BGBl. III Nr. 119/2022 (NR: GP XXVII RV 1581 VV S. 167. BR: AB 11063 S. 943.)
Deutsch, Ungarisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Juni 1989 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. September 1989 in Kraft.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE UNGARISCHE VOLKSREPUBLIK, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
e-rk3
01.09.2022
10006980
NOR11007093
N5198910817A