Kurztitel

Warenaustausch zw. Tirol, Vorarlberg und Trentino-Südtirol

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1989,

Inkrafttretensdatum

01.10.1989

Außerkrafttretensdatum

30.09.1990

Langtitel

PROTOKOLL DER XL. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION

StF: BGBl. Nr. 467/1989

Präambel/Promulgationsklausel

Die im Artikel 6, des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste einer herzlichen Zusammenarbeit ihre XL. Tagung in der Zeit vom 21. bis 22. Juni 1989 in Riva del Garda abgehalten.

Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart: